AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die AGB´s gelten für alle Vertragsbeziehungen bzw. Leistungen zwischen eduDOGcation (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.

2. Haftung 

Der AG bleibt Eigentümer des Hundes isd. §833 BGB und versichert:


- dass der Hund Haftpflichtversichert ist und im Schadensfall für alle durch sein Tier entstandenen Schäden aufkommt. Auf Wunsch des AN ist die Versicherung vorzuzeigen.

- dass der Hund vollständig geimpft und gechipt ist und auf Wunsch des AN jederzeit vorzuzeigen ist.

- dass der Hund in der zuständigen Gemeinde angemeldet ist und die Hundemarke vorzeigbar ist. 

- im Fall einer empfohlenen Präventivmaßnahme des AN (Hund zeigt sich bissig, aggressiv.....) diese zB. durch einen Maulkorb oder Leine zu akzeptieren sind. Zeigt sich der AG nicht bereitwillig, gilt die Zusammenarbeit für beendet und es werden die vollen Kosten für die gebuchten Einzelstunde(n) oder Tagesbetreuung berechnet.
 

3. Preise, Zahlung

 Die Zahlung erfolgt per Vorkasse "Überweisung" oder direkt in Barzahlung direkt nach der Einzelstunde. Gebuchte Pakete, müssen sofort per Vorkasse bezahlt werden. Tagesbetreuungen müssen immer in Vorkasse bezahlt werden.

4. Terminabsage, Stornierung

- Verbindliche Termine (mündlich, schriftlich) müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Der AN stellt bei späteren Absagen die vollen Kosten des AG in Rechnung inklusiver Fahrtkosten. Die gebuchte Tagesbetreuung müssen mindestens 12 Stunden vorher abgesagt werden ansonsten werden hier die vollen Kosten berechnet.

 

5. Training & Coaching 

- Dem AG ist sich bewusst, dass es keine Erfolgsgarantie gibt, die durch die eduDOGcation im Training vermittelt werden. Nur durch die aktive Teilnahme des AG innerhalb und außerhalb der Einzelstunde sind Trainingserfolge messbar.

- Ist der Teilnehmer minderjährig, ist eine Aufsichtsperson oder ein Elternteil erforderlich.

- Läufige Hündinnen sind vom Training ausgeschlossen. Die Termine werden nachgeholt.

 

6. Sonstiges


- Hält der AN eine sofortige tierärztliche Behandlung für sofort notwendig, so willigt der AG jetzt schon ein, dass der Hund in Behandlung kommt oder der AN das Tier im Auftrag zur Behandlung gefahren wird. Der AG übernimmt hier die vollumfänglichen Behandlungskosten seines Tieres.


- Der AN behält es sich vor, dass im Falle einer Krankheit Termine abgesagt werden muss. Diese werden möglichst Zeitnah nachgeholt.

- Änderungen oder Ergänzungen behält sich die eduDOGcation jederzeit vor.

Stand: 07.05.2023






 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.